Nachlaßpfleger

Nachlaßpfleger
Nachlaßpfleger m попечи́тель над насле́дственным иму́ществом

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Nachlaßpfleger — Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachlaßpflegschaft — Nachlaßpflegschaft, die von dem Nachlaßgericht zur Sicherung des Nachlasses vor Annahme der Erbschaft angeordnete Verwaltung. Die Person, die mit dieser Verwaltung beauftragt wird, heißt Nachlaßpfleger. Eine N. ist nur zu ernennen, soweit ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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